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Lehrgänge auf Stadtebene oder an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Truppmann Teil 1
Der Lehrgang wird während der einjährigen Probezeit des Anwärters auf Stadtebene besucht. Hier vermitteln Ausbilder die Grundkenntnisse des Feuerwehrdienstes. Schwerpunkte sind Geräte und Ausrüstungen, Verbrennungslehre, Löschmittel, Vorschriften und Rechtsgrundlagen und insbesondere die
praktische Ausbildung zum Feuerwehrmann.

Truppmann Teil 2

Der Lehrgang wird während der zweijährigen Ausbildung zum Truppmann innerhalb der Ortsfeuerwehr absolviert. Vertieft werden die erworbenen Grundkenntnisse aus dem Lehrgang Truppmann Teil 2.

Truppführerlehrgang
Der Truppführerlehrgang soll den Lehrgangsteilnehmern durch Theorie und Praxisunterricht in die Lage versetzen einen Trupp zu führen. Er kann auf Stadtebene oder an einer Landesfeuerwehrschule stattfinden.

Sprechfunker-Lehrgang
Dieser Lehrgang wird auf Stadtebene durchgeführt und ist Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunk der Sicherheitsbehörden (BOS).Es soll während der Ausbildung zumTruppmann erworben werden. Schwerpunkte des Lehrganges sind: Physikalische und technische Grundlagen, Gerätekunde, Kartenkunde, Sprechfunkdienstvorschrift und Sprechfunkübungen.

Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
Voraussetzung für diesen Lehrgang auf Stadtebene ist die Teilnahme an einem Eingewöhnungslehrgang und die Tauglichkeitsuntersuchung nach dem medizinischem Grundsatz 26/3. Der praktische Teil überwiegt in der Ausbildung. Der Umgang mit dem Gerät und das Arbeiten in Extremsituationen soll trainiert werden.
Die praktische Abschlussprüfung findet in der Atemschutzstrecke statt. Eine verdunkelte und aufgeheizte Simulationsanlage. Nach bestandener schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfung ist der Lehrgangsteilnehmer befähigt Atemschutzgeräte zu benutzen.

Maschinisten-Lehrgang
Dieser Lehrgang wird auf Stadtebene durchgeführt und vertieft die technischen Kenntnisse der Feuerwehrangehörigen. Der Lehrgangsteilnehmer soll in der Lage sein, Agregate und Pumpen zu bedienen sowie Störungen zu beseitigen.

Technische Hilfeleistung

Inhalt des Lehrgangs der auf Stadtebene durchgeführt wird,ist vor allem die Arbeit mit Rettungs- u. Bergungsgeräten.

Gefährliche Stoffe

Inhalt des Lehrgangs der auf Stadtebene durchgeführt wird,ist vor allem die Arbeit und der Umgang mit gefährlichen Stoffen bei der Technischen Hilfeleistung.

Gruppenführer-Lehrgänge

Diese Lehrgänge werden an einer Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Teil 1 vermittelt das Grundwissen
zum Führen einer Löschgruppe (8 Gruppenmitglieder)und Teil 2 vertieft das erlente. Diese jeweils zweiwöchigen Lehrgänge sind erforderlich um Führungsaufgaben in den Feuerwehren übernehmen zu können.

Zugführer-Lehrgang
Diese Lehrgänge werden an einer Landesfeuerwehrschule durchgeführt.Teil 1 vermittelt das Grundwissen zum Führen eines Löschzuges (22 Zugmitglieder)und Teil 2 vertieft das erlente.Der zweiwöchige Zugführerlehrgang ist Voraussetzung zum Führen eines Löschzuges.Schwerpunkte sind Einsatztaktik, Baukunde, Rechtsvorschriften und Führungsgrundsätze nach FwDv 100.

Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz

Aus Feuerwehrschulen wird Akademie

Die bislang eingenständigen Feuerwehrschulen in Celle und Loy sind zum 31. Dezember 2010 aufgelöst worden. Ab dem 01.01.2011 firmieren sie unter dem Namen "Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)" mit den Standorten Celle und Loy.


Standort Celle:
Die Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Celle wurde im Jahre 1931 gegründet und ist seit 1974 in einem Neubau untergebracht.

Standort Loy:
Die Niedersächsische Landesfeuerwehrschule Loy ist die älteste Landesfeuerwehrschule Deutschlands, sie besteht seit 1930.


Informationen zur Ausbildung an der
Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz:
» http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de

Informationen zur Ausbildung auf Stadtebene:
» http://www.freiwillige-feuerwehr-braunschweig.de


Aktuelle Nachrichten



Jahreshauptversammlung 2012

Bericht zur Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Rühme am 21.02.2012.

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Mitmachen lohnt sich!

Ehrenamtlich Helfen - Wir brauchen Sie !

Grundsätzliches:Jeder kann Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden.Jede Bürgerin oder Bürger ab 16 Jahre kann in den aktiven Feuerwehrdienst eintreten, sofern die körperlichen und geistigen Fähigkeiten dieses zulassen.

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