Aufgaben einer Ortsfeuerwehr

Feuerwehrhaus der   Ortsfeuerwehr Ruehme
Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Zu den grundlegenden Aufgaben der Feuerwehr gehört die Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte.

Das Retten von Menschen und Tieren aus Gefahrenlagen ist die Wichtigste dieser Aufgaben. Das Löschen von Bränden und das Bergen von Sachwerten war im 19 .Jahrhundert  der Grund Feuerwehren zugründen. Heute sind die Aufgaben vielfältiger und verlangen von den Feuerwehrangehörigen die Beherrschung von komplizierten technischem Gerät und anerkannte Verfahren der Brandbekämpfung und Hilfeleistung.

Retten
Retten ist die Abwendung einer unmittelbaren Gefährdung von Menschen oder Tieren durch Sofortmaßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Vitalfunktionen (Kreislauf, Atmung) dienen, und/oder Befreien aus einer Zwangslage.

Löschen
Das Löschen von Bränden aller Art ist die ureigenste Aufgabe der Feuerwehr.

Bergen
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.

Schützen
Vorbeugende Maßnahmen enthalten im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes, z. B. Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, Brandschutzerziehung in Schulen, Kindergärten oder Betrieben. Hilfeleistung bei Unwetterlagen.

Umwelt
Die Feuerwehr betreibt aktiven Umweltschutz durch die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen, Teilnahme beim Stadtputztag oder ähnliche Aktionen des Umweltschutzes.

Gesellschaft
Auch gesellschaftliche Aufgaben gehören  heute zum Aufgabengebiet, z.B Feuerwehrfeste, Osterfeuer und allgemein die Pflege von Brauchtum in Form von Osterfeuern oder das Aufstellen von Maibäumen.
Auch die Kinder- und Jugendarbeit unserer Jugendfeuerwehren leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft.


Aktuelle Nachrichten



Jahreshauptversammlung 2012

Bericht zur Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Rühme am 21.02.2012.

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Grundsätzliches:Jeder kann Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr werden.Jede Bürgerin oder Bürger ab 16 Jahre kann in den aktiven Feuerwehrdienst eintreten, sofern die körperlichen und geistigen Fähigkeiten dieses zulassen.

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